Gesetz Rauchen

Alkohol durften Jugendliche schon seit langer Zeit erst ab 18 Jahren im Handel kaufen. Ladenbesitzer, Marktleiter und Verkaufspersonal sind dazu verpflichtet, den Ausweis zu kontrollieren, wenn Alkohol verkauft werden soll. Verkäufer, die trotz dem Jugendschutzgesetz Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen, machen sich strafbar. Diese Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit einem Bußgeld belegt. Diese Bußgelder zahlt der Ladeninhaber, nicht der Verkäufer, der dem Jugendlichen den Alkohol verkauft hat. Streng genommen ist das jedoch mindestens der Grund für eine Abmahnung des Angestellten. Allerdings kann solches Verhalten auch zur Kündigung führen.

Um die Jugend nun auch vor Tabakkonsum zu schützen, hat der Gesetzgeber nun eingeführt, dass Jugendliche auch erst ab Volljährigkeit Tabakwaren kaufen dürfen. Auch hier machen sich Verkäufer strafbar, wenn sie das Alter nicht kontrollieren.

Trotzdem gelingt es Jugendlichen immer wieder, an Alkohol und Zigaretten zu gelangen. Die Polizei ist ermächtigt, Jugendlichen Alkohol und Zigaretten abzunehmen. Im Wiederholungsfall dürfen die Jugendlichen auch nach Hause gebracht und die Eltern zur Rede gestellt werden.

Eltern dürfen laut Jugendschutzgesetz nicht darüber hinwegsehen, wenn Jugendliche unter 18 Alkohol trinken und Zigaretten rauchen. Nach dem Jugendschutzgesetz ist ihnen der Konsum verboten – aber hier sollte nicht nur das Gesetz zählen und Beachtung finden, sondern das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen zum Tragen kommen!