Rauchen an Schulen

Um Kinder und Jugendliche zu schützen, wurde schon vor einiger Zeit, und lange vor dem Nichtraucherschutzgesetz an Schulen ein Rauchverbot eingeführt. Das galt nicht in allen Bundesländern und war oftmals abhängig von der Schulleitung. Einige Schulleiter setzten das Rauchverbot rigoros für ihre eigene Schule durch, während andere Schulleiter sich damit noch etwas schwer taten.

Grundsätzlich herrschte der Gedanke, dass auch Lehrer an Schulen keine Raucherräume mehr haben sollten – und somit keine Gelegenheit mehr, ihren Schülern vorzuführen, dass es in Ordnung sei zu rauchen. Denn Lehrer sind Vorbilder, auch wenn sie sich nicht immer grundsätzlicher Beliebtheit bei den Schülern erfreuen. Aber ein rauchender Lehrer ist kein gutes Vorbild. Und so wurden in den letzten Jahren in Deutschland in immer mehr Schulen die ehemaligen Raucherzimmer für Lehrer umfunktioniert und den Lehrern das Rauchen an den Schulen und in der Öffentlichkeit, vor den Augen ihrer Schüler, verboten.

Natürlich wurden im gleichen Zug die berühmten Raucherecken an den Schulen ebenso verboten. Gaben sich Lehrer, die zur Pausenaufsicht eingeteilt waren, früher noch die Mühe, die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren aus den Raucherecken zu befehligen, konnten sie mit der Abschaffung der Raucherecken generell durchgreifen. Wer rauchen wollte, musste das Schulgelände verlassen. Allerdings durfte man sich als Schüler dabei auch nicht erwischen lassen, denn während der offiziellen Unterrichtszeit darf ein Schüler das Schulgelände in der Regel nicht verlassen.

Nach der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen an Schulen und in der Öffentlichkeit für Jugendliche nun komplett verboten. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Bundesländern und diese gelten nur für Gymnasien und Berufsschulen.