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Rauchen am Arbeitsplatz verboten?Als es noch als schick galt zu rauchen, war das Rauchen auch am Arbeitsplatz erlaubt. Supermärkte hatten ihre Personalräume, in denen geraucht werden durfte. In Büros wurde gequalmt ohne Rücksicht auf nichtrauchende Kollegen, selbst an Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr, zum Beispiel an Rezeptionen von Speditionen oder ähnlichen Firmen wurde geraucht. Wer rauchen wollte, durfte das überall und jederzeit. In den letzten zehn Jahren ist allerdings diesbezüglich viel passiert. Zunächst wurde das Rauchen in Großraumbüros verboten, aber auch überall da, wo Kundenverkehr herrschte. Bis vor kurzer Zeit durfte – wenn der Arbeitgeber es gestattete – noch in Einzelbüros geraucht werden. Auch wenn sich zwei Angestellte ein Büro teilten, und beide waren Raucher, war das Rauchen am Arbeitsplatz noch erlaubt, zumindest da wo kein Kundenverkehr herrschte. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz jedoch ist ein komplettes Rauchverbot eingeführt worden, das die nichtrauchenden Kollegen vor unfreiwilligem Passivrauchen schützen soll. Denn auch ein Einzelbüro muss einmal von einem Nichtraucher betreten werden. Kulante Arbeitgeber, die das Rauchen in ihrer Firma immer noch erlauben, müssen hierfür einen separaten, von den anderen Räumen abgetrennten Raucherraum zur Verfügung stellen. Hierbei darf es sich nicht um den Pausenraum für alle Angestellten handeln. Das Rauchen am Arbeitsplatz zu verbieten, liegt in den meisten Fällen allerdings eher im Interesse der Arbeitgeber, denn mit regelmäßigen Raucherpausen in einem Raucherraum geht Arbeitszeit verloren, in der ein Nichtraucher weiter arbeitet. Arbeitszeit, die den Arbeitgeber Geld kostet. Wer also unbedingt während der Arbeitszeit rauchen möchte, muss inzwischen in den sauren Apfel beißen und in seiner offiziellen Pausenzeit nach draußen gehen. |
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