Rauchen in Gaststätten

In Deutschland trat das Nichtraucherschutzgesetz nacheinander in verschiedenen Bundesländern in Kraft und inzwischen gilt für ganz Deutschland ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden, jedoch gibt es immer wieder Ausnahmefälle.

In einigen Großstädten, unabhängig vom Bundesland, wurden so genannte Raucherclubs eingerichtet. Die Mitglieder zahlen hier einen Mitgliedsbeitrag. In diesen Raucherclubs darf selbstverständlich geraucht werden – Nichtraucher sind nicht zugelassen, auch wenn sie freiwillig das Lokal betreten und in Gesellschaft von Rauchern sein möchten.

In einigen Gaststätten, in denen es dem Wirt möglich ist, einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherraum einzurichten und entsprechend auszuweisen ist es erlaubt, in diesem Raucherraum zu rauchen. Auf Bahnhöfen und in öffentlichen Gebäuden darf überhaupt nicht mehr geraucht werden, auch nicht wie früher üblich, in extra ausgewiesenen Raucherzonen.

Viele Raucher ärgern sich über dieses generelle Rauchverbot in Gaststätten, denn zu einem gemütlichen Abend in einer Gaststätte gehört für einen Raucher natürlich die Zigarette. Die Forderung nach Raucher- und Nichtraucherlokalen wurde laut. Allerdings ist man in der Gesetzgebung der Meinung, dass somit die Kontrolle zum Nichtraucherschutz nur schwer möglich ist. Außerdem gelte es auch, das Personal in Gaststätten vor unerwünschtem Passivrauchen zu schützen. Allerdings gibt es auch Raucher, die das Nichtraucherschutzgesetz als gar nicht so tragisch empfinden, sondern festgestellt haben, dass das Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden tatsächlich unangenehm war – jetzt, wo der Vergleich zu einer rauchfreien Umgebung hergestellt ist.